Fristlose Kündigung wegen Bedrohung und Beleidigung in sozialen Netzwerken
Der Mieter bezeichnet auf seinem Facebook-Profil den Vermieter als „Hurensohn". Der Vermieter kündigt dem Mieter das Mietverhältnis fristlos. Der Vermieter behauptet, der Mieter hätte ihn auf Facebook beleidigt und sei ihm gegenüber handgreiflich geworden. Der Mieter räumt die Wohnung nicht. Der Vermieter erhebt Räumungsklage.