Hatespeech: Sperrung eines Facebook-Accounts nach "Hasskommentar" zulässig
Ein Facebook-Nutzer setzt folgenden Kommentar ab: „Wasser marsch, Knüppel frei und dann eine Einheit Militärpolizisten! Dann ist schnell Ruhe! Und jeden ermittelten Gast Merkels ab in die Heimat schicken." Facebook sperrt daraufhin den Account für 30 Tage, weil nach ihren Nutzungsbedingungen der Kommentar eine "Hassrede" darstellt. Der Nutzer fordert in einem Eilverfahren, Facebook zu untersagen, seinen Account wegen dieser wörtlichen oder sinngemäßen Äußerung zu sperren oder den Kommentar zu löschen.