Gerade als Arzt, Anwalt, Händler oder Gastronom ist es für Sie, vor allem bei Google, unglaublich wichtig, auf den ersten Seiten zu stehen, denn es ist davon auszugehen, dass schätzungsweise über 90 Prozent der Umsätze auf den ersten drei Seiten entstehen.
Für Unternehmen und Selbsständige geht es bei negativen Bewertungen häufig um mehr als die Schädigung ihres Rufes - sie befürchten wirtschaftliche Folgen, wie den Verlust von Kunden, die Versagung von Krediten und schlechtere Konditionen am Markt.
Ein entsprechendes Verhalten kann durch zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen verboten und sanktioniert werden.
Allgemeine Bewertungsportale oder Websites mit Bewertungsmöglichkeiten:
• Yelp
• Amazon
• Ebay
• Facebook
• Google
• Kununu
Bewertungsportale speziell für Ärzte:
• Jameda
• Sanego
• Docinsider
Bewertungsportale speziell für Hotels:
• Holidaycheck
• Tripadvisor
• Booking
• Hotelbewertung.de
Restaurants sind häufig von folgenden Websites mit Bewertungsfunktionen betroffen:
Bewertungsmöglichkeiten speziell für Anwälte:
• anwalt.de
• Anwalt24
• Anwaltvergleich24
Bewertungsmöglichkeit speziell für Handwerker:
SIE SIND BETROFFEN? WIR HELFEN BUNDESWEIT.
Die hinter Rating24.de stehenden spezialisierten Anwälte und Reputationsexperten stehen Ihnen im Falle einer negativen Bewertung bundesweit jederzeit gern zur Verfügung und vertreten Sie sowohl gegen die Verfasser*innen, als auch gegen die Portalbetreiber.
Um ein schnelles Vorgehen zu ermöglichen, teilen Sie uns idealerweise gleich im Rahmen Ihrer Anfrage Folgendes mit:
- Den Link bzw. den Inhalt der Bewertung/en.
- Welche Behauptungen sind aus Ihrer Sicht hierbei unwahr?
- Kennen Sie den Bewertenden bzw. wissen Sie, ob es sich um einen Kunden bzw. Patienten handelt?
- Seit wann haben Sie Kenntnis von der streitgegenständlichen Bewertung?
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